Stefan Golißa - Ihr Dachdecker Meisterbetrieb für Düsseldorf und Umgebung
Stefan Golißa - Ihr Dachdecker Meisterbetrieb für Düsseldorf und Umgebung.

Wartungen

Vor einem Wartungsvertrag sollte immer ein ordentlicher DachCheck erfolgen. Sie schließen mit uns einen einjährigen Wartungsvertrag ab, der sich dann immer automatisch verlängert und wir nehmen Sie in unser Wartungsmodul mit auf.

Die Wartungen werden bei uns im November, nach dem Laubfall angelegt und bis spätestens Ende März durchgeführt. Kleinere Reparaturarbeiten werden von uns zumeist direkt mitgemacht.

Nach der jährlichen Wartung bekommen Sie automatisch die Rechnung und haben somit auch den Nachweis, dass Sie sich um Ihre Verkehrssicherungspflicht gekümmert haben. Sollte mal etwas nicht in Ordnung sein, werden sie hierüber in Form eines Kostenvoranschlages informiert und wissen sofort was zu tun ist.

 

Allgemeine Hinweise zur Wartung und Pflege

Das Dach ist eines der am stärksten beanspruchten Bauteile schlechthin. Da es nicht so sehr im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, wird es fälschlicherweise in der Wartung und Pflege vernachlässigt. Dies kann nicht nur unangenehme Folgen hinsichtlich der Funktionssicherheit einer Dachdeckung und Dachabdichtung haben, sondern auch zu einer besonders hohen finanziellen Belastung des Hausbesitzers führen, die bei rechtzeitigen Pflegemaßnahmen, durch Reparatur und Sanierung vermieden werden könnte.

 

Sieht so eine anständige Dachrinne aus? Wohl eher nicht!

 

Welcher Art sind die Einwirkungen auf das Dach?

  Jedes Material und damit auch die Deck- und Abdichtungswerkstoffe unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Chemische und biologische Umwelteinflüsse, begünstigt durch Staub- und Schmutzablagerungen, Pflanzenbewuchs, Moosbildung und sonstige schädliche Mikroorganismen, beschleunigen die natürliche Alterung. Bauphysikalische Beanspruchungen aus der Gebäudenutzung belasten zusätzlich das Bauteil Dach. Es wird daher auf die Dauer sehr kostenträchtig und gefährdet längerfristig die gesamte Bausubstanz, wenn man meint, man könne eine Dachdeckung auf dem geneigten Dach oder die Dachabdichtung eines Flachdaches nach ihrer Herstellung einfach vergessen. Der kluge Hausbesitzer beugt daher vor und sichert sich durch Wartung und Pflege eine lange Lebensdauer des fachgerecht ausgeführten Daches.

 

Worauf ist zu achten?

Beim Steildach kann es durch Windangriff, Erschütterungen, Bewegungen des Baukörpers, zu Lockerungen in der Befestigung der Deckwerkstoffe (Dachziegel, Dachsteine, Schiefer, Dachplatten, Wellplatten) kommen.

Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel im Winter, Kälteschock in anderen Jahreszeiten) greifen die Oberfläche, aber auch das Material in der Substanz an mit der Folge möglicher Rissbildung und Absprengungen. Die Vermörtelung wird brüchig.

Das damit begünstigte Eindringen von Wasser, Eis, Schmutz und Flugsamen sowie Metallkorrosion, beschleunigen den Zerstörungsvorgang.

Verstopfungen durch Laub führen zum Wasserrückstau. Anschlüsse an Dachdurchdringungen, Einbauteilen und angrenzenden Baukörpern sowie Abschlüsse an Dachrändern werden in ihrer Dichtheit ebenso beeinträchtigt, wie Nähte in der Fläche der Dachhaut aus Dachbahnen und über Bewegungsfugen.
 


Von der regelmäßigen Inspektion zur Wartung und Pflege

  Dachdeckungen und Dachabdichtungen sollten mit all ihren Bestandteilen regelmäßig überprüft werden. Eine fachmännische Beurteilung des Zustandes ist zu empfehlen. Hierzu ist ein Inspektions- oder Wartungsvertrag mit einer Dachdeckerfirma die beste Lösung.

Insbesondere folgende Arbeiten sollten stets ausgeführt werden:
  • Reinigen von Dachrinnen und Fallrohren und sonstigen Entwässerungsteilen wie Dachgullys.
  • Entfernen von groben Schmutzablagerungen auf der Fläche und insbesondere in Ecken und Kanten.
  • Säubern von Kiesschüttungen, insbesondere von Pflanzenbewuchs und groben Schmutzablagerungen.
  • Überprüfen der An- und Abschlüsse und von Einbauteilen.
  • Streichen von Metallteilen mit Korrosionsschutzfarbe
  • Auswechseln schadhafter Dachmaterialien.
  • Pflege von Oberflächenschutz bei Dachbahnen.
  • Ausbessern von loser Vermörtelung u.ä.
  • Überprüfen von Holz auf Schädlings- und Fäulnisbefall.
  • Kontrolle der Nähte im von Flachdachflächen an Gauben oder ähnlichem.
  • Besichtigen und Reinigen von Lichtkuppeln, Dachfenstern und sonstigen Belichtungselementen.
  • Sichtprüfung von Laufbohlenanlagen, Dachhaken, Schneefanggittern und anderen Einbauteilen.

 

Versicherungsverlust bei der Gebäudeversicherung

Zum Schluss möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine unzureichende bzw. Lückenhafte Wartung der Dachflächen zum Verlust des Versicherungsschutzes bei Ihrer Gebäudeversicherung im Schadensfall führen kann. Die Dach-Wartung beugt nicht nur schweren Folgeschäden vor, sondern ist auch wichtig für den Versicherungsschutz.

Mit einer turnusmäßigen Dach-Wartung können Hausbesitzer dazu beitragen, das Risiko von Sturmschäden zu verringern. So sehen das auch viele Gerichte: In zahlreichen Urteilen bis hin zum Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass Hausbesitzer zur regelmäßigen Dach-Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Mit dieser Vorsorgemaßnahme kommen Hausbesitzer ihren Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nach und müssen sich keine Sorgen und ihren Versicherungsschutz machen. Besonders gut sollten Anwohner von Gebieten mit hohem Durchgangsverkehr auf den Zustand ihres Daches achten: Eine regelmäßige Dachwartung ist hier notwendig, um die Verkehrssicherheit gegenüber Fußgängern und parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Schließlich ist die technische Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen, die Schäden verhindern oder minimieren, gegeben und kann als ''anerkannte Regel der Technik'' durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht herangezogen werden.
 

 

Übrigens: Auch während der Gewährleistungszeit von Bauleistungen obliegt dem Bauherrn die Pflicht zu Wartung und Pflege des Daches. Versäumt er dies, so gefährdet er damit ggf. auch seine Gewährleistungsansprüche. Außerdem gibt es für Flachdächer eine gesetzliche Regelung, dass die Dachflächen vom Eigentümer/Betreiber aufgrund von Einsturzgefahren, mindestens einmal jährlich zu warten sind.